http://www.bundesgaerten.at
Homepage
Home _ Aktuell _ Bundesgärten _ Gärten & Parks _ Aufgaben _ Öffnungszeiten _ Kontakt
zurück
http://www.bundesgaerten.at
Schlosspark Schönbrunn_Großes Palmenhaus 

Sicherheitshinweise Führungen_deutsch

 
 
S I C H E R H E I T S H I N W E I S E
 
 
1. Die Begehung der Glashäuser im Rahmen der Führungen erfolgt auf freiwilliger Basis, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Bundesgärten übernehmen keinerlei Haftung für Personen und Sachschäden, die im Zuge der Führung entstehen können. Die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bleiben unberührt.
 
2. An der Führung dürfen nur Personen, die sich in guter körperlicher Verfassung befinden, teilnehmen. An der Führung dürfen Personen nicht teilnehmen, die an einer Allergie (Pflanzen) leiden, welche sie selbst oder andere Personen bei der Führung in den feuchten, rutschigen oder beengten Räumlichkeiten gefährden könnten.
 
3. Es ist ausnahmslos untersagt Pflanzen zu berühren bzw. Pflanzenteile abzubrechen.
 
4. Bei der Führung ist äußerste Vorsicht walten zu lassen und stets den Anweisungen der MitarbeiterInnen der Bundesgärten oder den mit der Führung betrauten Personen Folge zu leisten.
 
5. Der vorgegebene Weg sowie die geführte Gruppe dürfen nicht verlassen werden. Absperrungen dürfen nicht überstiegen bzw. entfernt werden.
 
6. Es besteht im Glashaus durch Nässe und etwaige Verschmutzung Rutschgefahr. Die
Verwendung von festem Schuhwerk mit rutschfester Sohle wird empfohlen.
 
7. Es besteht in den Glashäusern die Gefahr, dass die Bekleidung verschmutzt werden könnte. Die Bundesgärten übernehmen keine Kosten für verschmutzte oder beschädigte Kleidung.
 
8. Für mitgebrachte Gegenstände (Taschen, deren Inhalt, Fotoausrüstung, etc.) wird für Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust keinerlei Haftung seitens der Bundesgärten übernommen.
 
9. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens untersagt.
 
10. Die Verwendung von Fotoapparaten und Blitzlicht ist mit den mit der Führung betrauten Personen abzustimmen.
 
11. Für Minderjährige besteht eine besondere Aufsichtspflicht der begleitenden Aufsichtspersonen, welche immer in direktem Kontakt bleiben müssen. Ein freies Herumlaufen –gehen bzw. –laufen der Minderjährigen ist striktest verboten.
 
12. Die Tour findet grundsätzlich unabhängig von der Witterung statt. Die Bundesgärten behalten sich im Hinblick auf eine Sturmwarnung der ZAMG jedoch vor, die Führung infolge von Glasbruch kurzfristig abzusagen oder auch noch nach Beginn abzubrechen. 
 

Downloads