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Volksgarten - Kaiserin Elisabeth Denkmal

Hundehaltung

im Volksgarten.  
 
Auszug aus der Parkordnung zum Schutze des historischen Volksgartens:
§7.(1) Soweit Hunde in öffentlich zugänglichen Parkanlagen mitgenommen werden dürfen, sind sie von Grün- und Pflanzungsflächen fernzuhalten.

(2) Die Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, daß die Tiere öffentlich zugängliche Parkanlagen nicht durch Kot verunreinigen.