Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
Wir dürfen Ihnen die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien "Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden für das Gebiet der Stadt Wien" zur Kenntnis bringen und ersuchen um Einhaltung der Maßnahmen!
Das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich sind im Gebiet der Stadt Wien verboten.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gilt bis 15. September 2020.
Vielen Dank!
Ihre Österreichischen Bundesgärten
Veröffentlicht am 08.04.2020