Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Wir dürfen Ihnen die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien "Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung  von Waldbränden für das Gebiet der Stadt Wien" zur Kenntnis bringen und ersuchen um Einhaltung der Maßnahmen!

Das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich sind im Gebiet der Stadt Wien verboten. 
 
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gilt bis 15. September 2020.

 

Vielen Dank!
Ihre Österreichischen Bundesgärten

 

 

Veröffentlicht am 08.04.2020

Mehr zu diesem Thema

Hier können Sie Ihre Auswahl nach Elementtypen einschränken.